Energie & Wodka als Fall für Justitia

Energy-Drinks mit Umdrehungen sind beim nachtaktiven Szenevolk in aller Munde. Kein Wunder: Der Mix aus Alk und Koffein lässt auf der Tanzfläche jede Müdigkeit verschwinden. Zumindest nach dem subjektiven Empfinden der Konsumenten. Doch gaukelt die Bezeichnung „Energy & Vodka“ dem auf Zappelspaß gebürsteten Verbraucher trotzdem nur eine gar nicht so wirklich vorhandene Produkteigenschaft vor? Mit dieser Frage musste sich unlängst der BGH befassen:

Wohl nicht gesund, aber erlaubt
„Energy & Vodka“ geht in Ordnung

In dem Artikel heißt es (Zitat):

Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt den Namen „Energy & Vodka“ für ein alkohol- und koffeinhaltiges Mischgetränk. Demnach verstößt die Bezeichnung nicht gegen EU-Regelungen zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben – die sogenannte Health-Claims-Verordnung (Az.: I ZR 167/12).

Na dann Prost. Oder etwa doch nicht?

Die „roten Bullen“ haben mit fragwürdigen Versprechen an kritische Konsumenten ganz andere und zusätzlich noch 13 Millionen Dollar teure Erfahrungen gemacht. Und das bezeichnender Weise im Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Denn da hat jemand tatsächlich gegen Red Bull geklagt, weil ihm trotz ausgiebiger Einnahme der Brause auch nach Jahren noch keine Flügel gewachsen sind. Unglaublich, aber wahr: Das Gericht gab dem flügellahmen Kläger recht, und die roten Bullen werden ihren augenzwinkernden Werbespruch in AmiLand wohlweislich nicht mehr einsetzen:

Die skurrilsten US-Klagen:
Red Bull verleiht keine Flügel

Die Frage, ob das Klare im Partyspaßglas jetzt Wasser oder Wodka sei, kann somit nicht eindeutig zu den Akten gelegt werden 😉 dennoch lassen sich unbeirrte Künstler von diesem hochgeistigen Sujet immer wieder inspirieren 😎

Mittekill – Wasser oder Wodka

– Milla Münchhausen –

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