Pflegedarlehen vs. Elterngeld: Üble Ungerechtigkeit
(Pflegedarlehen) Wer berufstätig ist, kann nicht zugleich als pflegender Angehöriger aktiv sein. Denn Berufstätigkeit und Pflegetätigkeit lassen sich nun mal nicht miteinander vereinen. Wer seine alten kranken Eltern (oder Tanten oder Großmütter) nicht in ein teures Pflegeheim stecken möchte, muss also unter Umständen den eigenen Beruf an den Nagel hängen, um beispielsweise für Vater oder Mutter rund um die Uhr da zu sein. Doch ohne Beruf gibts nun mal keine Kohle. Wovon soll der pflegende Angehörige dann leben? Aus diesem prekären Spannungsfeld sollte eigentlich das Pflegedarlehen heraushelfen. Denn das Pflegedarlehen ist ein zinsloser Kredit vom Staat, der den Lohnausfall des...
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