Energie & Wodka als Fall für Justitia
Energy-Drinks mit Umdrehungen sind beim nachtaktiven Szenevolk in aller Munde. Kein Wunder: Der Mix aus Alk und Koffein lässt auf der Tanzfläche jede Müdigkeit verschwinden. Zumindest nach dem subjektiven Empfinden der Konsumenten. Doch gaukelt die Bezeichnung „Energy & Vodka“ dem auf Zappelspaß gebürsteten Verbraucher trotzdem nur eine gar nicht so wirklich vorhandene Produkteigenschaft vor? Mit dieser Frage musste sich unlängst der BGH befassen: Wohl nicht gesund, aber erlaubt „Energy & Vodka“ geht in Ordnung In dem Artikel heißt es (Zitat): Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt den Namen „Energy & Vodka“ für ein alkohol- und koffeinhaltiges Mischgetränk. Demnach verstößt die Bezeichnung nicht...
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