Zwangsverrentung für alte Hartzer

Der erste Arbeitsmarkt prügelt sich nicht gerade um Langzeitarbeitslose im stark fortgeschrittenen Lebensalter. Der zweite Arbeitsmarkt übrigens auch nicht. So kommt es, dass die Zahl derer, die um die 60 Lenze zählen und bereits seit einiger Zeit auf Hartz-IV angewiesen sind, recht erklecklich ist. Nun ist es allerdings absolut nicht im Sinne der kostenbewussten Arbeitsämter, diese teuren Altlasten sowohl in ihren Statistiken als auch in ihren Finanzbilanzen so lange erfolgsbehindernd mit sich rumzuschleppen, bis endlich der Tag der regulären Altersrente einsetzt. Und so hat sich ein findiger Mensch überlegt, dass man jene Loser, die mit ihren grauen Haaren ohnehin nicht mehr in Lohn und Brot vermittelbar sind, auch gleich in Rente schicken könnte. Natürlich mit empfindlichen Abschlägen, die umso mehr ins Gewicht fallen, je weiter der zwangsverrentete Mensch vom Erreichen der regulären Altersrente entfernt ist. Das kann bei Leuten, die ohnehin schon jeden Cent mehrfach umdrehen müssen, ziemlich eng werden.

Zwangsverrentung – ein zweischneidiges Schwert

Dem einen mag die Aussicht, sich endlich (und eher als erwartet) ungestört aufs Altenteil zurückziehen zu können, die finanziellen Einbußen durch die Abschläge durchaus wert sein. Dieser Personenkreis dürfte ohne Frage von dieser von oben angeordneten Maßnahme durch den Zugewinn an entspannter Lebensqualität profitieren. Doch was ist mit all den Leuten, die sich auch jenseits der 60 noch engagiert und motiviert dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wollen? Die sich nicht vor der Zeit zwangsverrenten lassen wollen? Und die auf jeden Euro ihrer spärlichen Rentenbezüge angewiesen sind? Die haben sich juristisch gegen dieses Diktat zur Wehr gesetzt, und nun den Kampf gegen die Jobcenter verloren. Denn das Bundessozialgericht ist aktuell zu folgendem Urteil gelangt (Zitat):

Wenn Hartz-IV-Empfänger keine Aussicht mehr auf einen Job haben, müssen sie auch einen vorzeitigen Renteneintritt akzeptieren – und damit Einbußen bei der Altersrente.

Quelle:
Vorruhestand „dank“ Hartz-IV Zwangsverrentung ist rechtmäßig

Natürlich stehen immer auch Einzelfallprüfungen und Härtefall-Abwägungen im Raum. Doch mit steigendem Rentenalter bei gleichzeitig sinkenden Zwangsverrentungs-Stichtagen klafft die Schere zwischen der regulären Altersrente und den gekürzten Vorruhestandsbezügen wohl künftig immer weiter auseinander. Wohl dem, den das nicht weiter juckt. Alle anderen müssen zusehen, wie sie im Alter Brot auf den Tisch bekommen. Für einen deftigen Harzer wird es dann auf diesen vom Munde abgesparten Broten vermutlich nicht mehr reichen.

– Milla Münchhausen –

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Eine Antwort

  1. Jens Nielsen sagt:

    Aeltere Hartz4 Empfänger/innen sollte spätetens ab 60 ,keine Aussicht auf einen Job,mit voller Rente in Pension gehen können.Deutschland hat genug Geld um diverse Länder zu unterstützen weshalb nicht Vorruheständler?Junge Hartz4 Empfänger,wieso nicht Gratis Verhütungsmittel (auch Langzeitverhütung)abgeben.Wollen wir lieber Abtreibungen ,Schwangerschaften mit Sozialhilfegelder bezahlen.Einige Städte in Norddeutschland bezahlen die Verhütungsmittel über die Sozialhilfe.