Windows 10 Zwangsdownload in gerichtlicher Prüfung

Windows 10 Zwangsdownload

Windows 10 Zwangsdownload

Nutzen Sie auf Ihrem Rechner Windows 7 oder Windows 8 als Betriebssystem? Dann dürfte auch Sie bereits der Windows 10 Zwangsdownload ereilt haben. Denn die Versionen 7 und 8 donnern Ihnen im Hintergrund, ohne Ihr Einverständnis und ohne Ihr Wissen, auch dann das satte sechs Gigabyte große Installationspaket für das 10er-Update auf Ihre Festplatte, wenn Sie der Aufforderung zum System-Wechsel noch gar nicht zugestimmt haben. Hey, Ihr winzigweichen Flachzangen: Wie abgrundtief unseriös und wie scheiß unverschämt kann man eigentlich sein? Keine Frage, dass der Windows 10 Zwangsdownload den Tatbestand der Nötigung und eventuell sogar den der Sachbeschädigung erfüllt.

Sachbeschädigung durch Windows 10 Zwangsdownload?

Allerdings. Und zwar genau dann,

  • wenn Sie auf Ihrer pickepacke vollen Festplatte nicht mal so eben sechs Gig für irgend einen verschallerten Datenmüll übrig haben,
  • wenn die unwillkommenen Installationsdateien sich mit anderen Programmen nicht vertragen, die bislang problemlos gelaufen sind oder
  • wenn Sie sich beim händischen Beseitigen des Ihnen aufgenötigten Windows 10 Zwangsdownload aus Ihrem System irgend was Wichtiges zerschießen.

Ja, Sie haben richtig gelesen. Falls Sie sich Windows 10 nicht antun wollen, müssen Sie selbst aktiv dafür Sorge tragen, dass der Ihnen aufgedrängte Windows 10 Zwangsdownload wieder mit Stumpf und Stiel aus Ihrem System verschwindet.

Windows 10 Zwangsdownload wird zum Rechtsfall

Bei so viel Unverfrorenheit ist jetzt der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Feder aus dem Hut gesprungen. Ermutigt durch nicht enden wollende Beschwerden von Betroffenen sowie durch derbe deftige Unmutsbekundungen in einschlägigen Internetforen haben die engagierten Verbraucherschützer den blauen Riesen Microsoft abgemahnt. Doch erwartungsgemäß nehmen sich diese finsterfenstrigen Kundenquäler nichts von der angebrachten Kritik an. Unterlassung des Windows 10 Zwangsdownload ist also Fehlanzeige. Zum Glück lassen das die Verbraucherschützer nicht unkommentiert auf sich sitzen. Dazu äußert sich Frau Cornelia Tausch, ihres Zeichens Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wie folgt:

Wir werden die Geschäftspraxis von Microsoft daher einer gerichtlichen Prüfung unterziehen.

Quelle:
„Zwangsdownload“ – Verbraucherbelästigung?

Die mit dem sind fürwahr auch nicht gerade Chorknaben. Doch was sich die Winzigweichen da mit dem Windows 10 Zwangsdownload mal wieder geleistet haben, dass schlägt dem Fass die Krone ins Gesicht.

Ich kann jedem, der systembedingt aus den Fenstern gucken muss, nur dringend raten, mal nachzuprüfen, ob der eigene Rechner ohne Genehmigung und ohne Vollzugswunsch kackfrech mit dem Windows 10 Zwangsdownload verseucht wurde. Und wenn ja: WEG DAMIT! Denn mit sechs Gig kann man bestimmt besseres anfangen, als sich von Maikroschrott an den Abgrund der Festplatte drängen zu lassen

– Milla Münchhausen –

 

Das Beitragsbild wurde von tonytextures.de freundlich zur Verfügung gestellt.

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