Spamfilter als Fußangeln

spamDer gute Freund aus Afrika, der aus reiner Freundlichkeit Unsummen an Geld zu verschenken hat. Das einmalige Angebot, teure Medikamente unglaublich billig bestellen zu können. Oder die obligatorische Penisvergrößerung zum Pillermannpreis. Solches und ähnlich dümmliches Gesülze landet buchstäblich postwendend in meinem Spam-Ordner, über den mein gelehriger und aufmerksamer Spamfilter wacht. Sehr praktisch! Und, wie ich jetzt lesen konnte, auch gleichzeitig sehr gefährlich. Denn:

Schadensersatz droht
Spam-Ordner muss gecheckt werden

In dem Artikel heißt es (Zitat):

Wer im Briefkopf seiner geschäftlichen Korrespondenz eine E-Mail-Adresse angibt, muss sicherstellen, dass an ihn gerichtete Post auch ankommt. Das schließt einem Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 15 O 189/13) zufolge die tägliche Kontrolle des Ordners für Spam-E-Mails ein.

Eine extrem teure Lektion, die (ausgerechnet!) ein Anwalt in diesem Zusammenhang jüngst zu lernen hatte. Damit Ihnen als Unternehmer, Freiberufler oder anderweitiger Geschäftsmann solche kostspieligen Katastrophen erspart bleiben, sollten Sie ab sofort auf zwei Dinge ganz besonders genau achten:

1) Wenn Ihre Geschäftsausstattung (sowohl Papier als auch „Elektronik“) eine E-Mail-Adresse angibt, unter der Sie für Ihre Kunden und Klienten erreichbar sind, dann sind Sie automatisch in der Pflicht, diesen angebotenen Kommunikationsweg auch sicher zu stellen.

Das bedeutet: Ist der Spam-Ordner auch noch so voll – Sie müssen jede einzelne dort gelandete Mail daraufhin checken, ob sie nicht vielleicht versehentlich oder irrtümlich dort abgelegt wurde. Denn wenn einem Absender dadurch ein Schaden entsteht, dass Sie dessen E-Mail wegen eines allzu gewissenhaften Spam-Filters übersehen haben, dann sind Sie haftbar. Ohne Wenn und Aber.

2) Wenn Sie eine wichtige, dringende oder sonstwie extrem „kostbare“ E-Mail verschickt haben, dann sollten Sie unbedingt auf Nummer Sicher gehen, was den reibungslosen Transfer anbelangt:

  • Bitten Sie in der Mail um eine kurze Rückantwort, welche Ihnen als Empfangsbestätigung dienen kann.
  • Sollte Ihr Ansprechpartner auf solche Bitten nicht eingehen (können), dann sollten Sie sich den Eingang der E-Mail mit einem kurzen Rückruf bestätigen lassen.
  • Falls nichts davon klappt, müssen Sie selbst zeitnah nachfassen.

Fazit

E-Mails kann auf ihrem Weg eine Menge zustoßen. Sie können unterwegs im elektronischen Nirwana verschwinden, welches sich, so geht die Kunde, hinter dem Sockenuniversum gleich links befinden soll 😛 E-Mails können aber auch beim Empfänger vom wachhabenden Spamfilter einkassiert und eliminiert werden. Oder sie werden, mitten zwischen Penisvergrößerung und ähnlichen Schirmständerangeboten, in unangemessener Sippenhaft ungelesen in den Papierkorb gepfeffert. Bei privater Korrespondenz mag das schon ärgerlich genug sein. Bei Geschäftskorrespondenz allerdings kann so ein Versehen richtig teuer werden. Darum sollten sowohl Sender als auch Empfänger sehr genau prüfen, ob das, was ankommen sollte, auch tatsächlich angekommen ist.

– Carina Collany –

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