Wie das Arbeitsamt die Arbeitssuche unterstützt

Arbeitsamt

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Frau R. ist beim Arbeitsamt als Kundin registriert. Sie sucht auf jeden Fall eine sozialversicherungspflichtige Anstellung und denkt, dass das Arbeitsamt ihr dabei mit Rat und Tat helfen könnte. In Leistung ist Frau R. nicht, da sie blöderweise noch über ein wenig Erspartes verfügt, dass sie erst einmal verzehren muss, bevor sie daran denken kann, vom Staat unterstützt zu werden. So ist Frau R., bevor sie die erhofften entspannenden Segnungen der von ihr angestrebten Festanstellung genießen kann, auf Nebentätigkeiten angewiesen, um halbwegs über die Runden zu kommen. Und genau das will das Arbeitsamt nicht so wirklich verstehen.

Arbeitsamt: 15 Wochenstunden sind Oberkante Unterlippe

Frau R. ist aufgrund ihres Alters, ihrer persönlichen Lebensumstände und ihrer recht spezialisierten Ausbildung nicht leicht vermittelbar. Daher gibt es nicht furchtbar viele Arbeitgeber, bei denen Frau R. hoffend anklopfen kann. Doch sie tut unverdrossen ihr Möglichstes und baggert, was das Zeug hält. Gleichzeitig nimmt sie aus wirtschaftlichen Zwängen heraus diverse Nebentätigkeiten an, um ihre monatlichen Verbindlichkeiten bezahlen zu können, ohne am Monatsende vor Kohldampf den Kitt aus den Fenstern fressen zu müssen. Da sie für diese Nebentätigkeiten nicht unbedingt auf Managerniveau entlohnt wird, muss sie auch in Puncto Nebenjob nehmen, was sie kriegen kann. Und da ist sie auch schon mal in Sachen Selbsterhalt mehr als 15 Stunden in der Woche unterwegs. Das reduziert selbstverständlich ihre Verfügbarkeit für den ersten Arbeitsmarkt in keinster Weise, denn Frau R. würde für eine Festanstellung sofort jegliche Nebentätigkeiten stehen und liegen lassen. Das will das Arbeitsamt in dieser Form allerdings nicht begreifen. Denn für das Arbeitsamt gilt:

Klares Limit für die erlaubte Wochenarbeitszeit

Arbeitslos gemeldete Arbeitnehmer dürfen maximal 14 Stunden und 59 Minuten pro Woche arbeiten. Wichtig! Es gilt hier die Beschäftigungswoche und nicht die Kalenderwoche. Wird nur eine Minute länger gearbeitet, ergeben sich 15 Stunden. Und die sind zu viel. Wer 15 oder mehr Wochenstunden im Nebenjob arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos und verliert dementsprechend seinen Anspruch auf ALG I. Und zwar vollständig und nicht etwa teilweise. Nebenjobber sollten daher diese Bestimmung unbedingt ernst nehmen. Es gibt keine Kulanzzeit. Und auch, wer nur einen Minijob mit Pauschalvergütung auf 400-Euro-Basis ausübt, darf die 15-Stunden-Grenze nicht überschreiten.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Das Arbeitsamt versteht da keinen Spaß!

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob Frau R. in Leistung ist oder nicht. Für das Arbeitsamt gilt sie nicht mehr als arbeitslos, wenn sie die kritische Zeitgrenze überschreitet. Und das Arbeitsamt gibt auch keinen Pfifferling darum, dass Frau R. finanziell irgendwie über die Runden kommen muss, so lange sie sich nicht in die sozialversicherungspflichtige Angestelltenrolle bringen kann. Wer mehr als 14’59“ in der Woche arbeitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. So kann man eine Statistik natürlich auch für eine positive PR auf Kosten der Arbeitssuchenden schön rechnen.

Arbeitsamt als Partner? Ja nee is klar…

Neulich hat irgend so ein Polit-Fuzzi sinngemäß gemeint, dass der Bürger das Arbeitsamt als Partner und nicht als Gegner wahrnehmen soll. Sorry, aber so lange solche sinnlosen Bürokratismen so gnadenlos an der Realität arbeitswilliger Arbeitssuchender vorbei schrammen, wird dieser fromme Wunsch einer gut verdienenden und staatlich bestens gepamperten Luftpumpe keine Chance auf Realisierung haben.

– Milla Münchhausen –

Beitragsbild generiert auf und mit makeameme.org

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