Amtsschimmel + Artenschutz = Typisch deutsches Drama

papageiUnlängst verstarb ein lieber Freund ebenso plötzlich wie absolut unerwartet. Er hinterließ, neben seinen tief trauernden und geschockten Liebsten, auch zwei Papageien, die ihm während der letzten 15 Jahre tierisch treue Begleiter waren. Nun musste der Onkel, der sich für die Nachlassverwaltung zur Verfügung gestellt hatte, einen Weg finden, die verwaisten Gefiederten so rasch wie möglich gut unterzubringen. Genau an dieser Stelle kommt ein urdeutscher und hoch zum Himmel stinkender Bockmist ins Spiel, der an zutiefst bürokratischer Lösungsfindungsverhinderung nicht zu überbieten sein dürfte.

Bitte erlauben Sie mir, sehr verehrte Leserschaft, meinem dementsprechenden unbändigen Zorn jetzt und hier Luft zu machen.

Zunächst dachte der Onkel an das Nächstliegende und suchte das Zoofachgeschäft auf, wo die beiden Papageien vor 15 Jahren regulär sowie nach Recht und Gesetz erstanden worden waren. Der Geschäftsinhaber hätte die beiden exotischen Vögel durchaus sehr gerne wieder zurückgenommen. Aber das durfte er nicht, da zu den Beiden keine original Papiere mehr auffindbar waren, die nach der Vorschrift des deutschen Artenschutzgesetzes zweifelsfrei nachgewiesen hätten, dass hier alles seine Ordnung hat. Da half es auch nichts, dass der Geschäftsinhaber höchstselbst unter Eid hätte bestätigen können, dass mit den Papageien seinerzeit alles rechtens gelaufen war. Denn so eine eidesstattliche Aussage lässt das deutsche Artenschutzgesetz nicht gelten. Da könnte ja jeder kommen. Keine Papiere, keine Rückkehr.

Im Tierheim wurde dem Onkel die gleiche Auskunft erteilt. Die beiden exotischen Vögel würden als vom Artenschutzgesetz betroffene Tiere ohne ihre offiziellen Papiere in keiner öffentlichen Einrichtung angenommen werden dürfen. Nichts zu machen.

Nun erfolgte ein Hilferuf Richtung Ordnungsamt. Was konnte man jetzt machen, da sich die notwendigen Papiere trotz akribischer Suche leider nicht mehr auffinden ließen? Der Ordnungsamtsmann äußerte sich zu der prekären Situation wie folgt:

Selbstverständlich können wir in die Wohnung des Verstorbenen kommen und die beiden artengeschützten Exoten ganz offiziell beschlagnahmen. Für diesen Amtsakt fällt dann allerdings eine Gebühr („Kosten der Beschlagnahme„) an.

Und zwar eine recht gesalzene und gepfefferte Gebühr, die den konsternierten Onkel sofort von diesem Schritt abhielt. Immerhin zeigte sich der befragte Beamte noch insoweit menschlich, als er dem verzweifelten Onkel riet, die beiden Papageien „von Privat zu Privat“ zu vermitteln. Eine andere bzw. eine kostenlose offizielle legale Lösung könne es in Ermangelung der notwendigen Ausweispapiere bei diesem Artenschutz-Fall nicht geben. Keine Chance.

Doch, eine Lösung gäbe es natürlich schon noch. Die wäre sogar sehr simpel. Einfach die Fenster weit öffnen und die beiden vom Artenschutzgesetz zu Tode geschützten exotischen Papageien in die Freiheit entlassen. Wenn die beiden Waisen in einem unbewachten Moment wegfliegen würden, dann könnte man natürlich nichts machen. Das wäre dann Schicksal. Schließlich muss man ja auch mal lüften.

Ich darf an dieser Stelle versichern, dass dies für den Onkel derzeit keine denkbare Option darstellt. Noch sucht er nach einem liebevollen neuen privaten Zuhause für die beiden Vögel. Wünschen wir allen Beteiligten, das sich ein solches finden lässt. Denn vom deutschen Artenschutzgesetz haben die beiden Exoten weder Gnade noch Mitleid zu erwarten.

Deutscher geht es wirklich nicht. Was für ein himmelschreiendes Armutszeugnis!

Ich sage: Pfui!

– Milla Münchhausen –

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