Unversicherte Ärzte als massives Patientenrisiko

Unversicherte Ärzte

Unversicherte Ärzte

Haben Sie schon gewusst, dass unversicherte Ärzte den von ihnen per Kunstfehler geschädigten Patienten keinen halben Cent bezahlen müssen, selbst wenn sie eindeutig des Behandlungsfehlers überführt und desselben auch vor Gericht für schuldig befunden worden wären? Das könnte für Sie ganz konkret bedeuten, dass unversicherte Ärzte Sie an Leib und Leben bedrohen dürfen und dafür wenig bis gar keine Konsequenzen zu befürchten hätten. In einem Land, in dem man ohne Versicherungskennzeichen noch nicht mal einen Kleinstwagen einen Zentimeter weit fahren dürfte, hört sich so eine erschreckende Tatsache wahrhaft ungeheuerlich an. Und dennoch ist es so: Während jeder anständige Freiberufler oder Selbstständige ohne eine extrem teure Berufshaftpflicht noch nicht mal einen Pups lassen dürfte, werden unversicherte Ärzte kaltlächelnd auf ihre Patienten losgelassen. Wirklich ganz großes Kino!

Unversicherte Ärzte – Geht das denn überhaupt!

Allerdings. Zwar muss der Arzt, bevor er sich niederlässt und seine Praxis eröffnet, den Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung führen. Doch ob er dieses Versicherungsverhältnis auch dann noch aufrecht erhält, wenn sämtliche Formalitäten vom Tisch sind und das Wartezimmer bestens gefüllt ist, das kontrolliert anschließend niemand mehr. So kann es durchaus sein, dass die teure Versicherung zusammen mit der Praxiseröffnung gekündigt wird, was natürlich einen immensen Kostenfaktor aus der betriebswirtschaftlichen Kalkulation eliminiert. Ab dann behandeln unversicherte Ärzte auf gut Glück. Wird schon schief gehen.

ZDF Frontal 21 prangert unversicherte Ärzte an

Wenn Sie sich jetzt als mündiger und berechtigt besorgter Patient zum Thema unversicherte Ärzte eingehend informieren wollen, dann folgen Sie bitte unbedingt diesem Link hier:

ZDF Frontal 21: Patienten allein gelassen – Ärzte ohne Haftpflicht

Wie kann ich mich davor schützen?

Leider gar nicht. Natürlich können Sie Ihren Arzt vor dem Beginn einer Behandlung fragen, ob er ausreichend gegen Behandlungsfehler versichert ist. Ob er Ihnen diese Frage allerdings beantworten will, und ob er Sie bei einer Antwort kackfrech belügen würde, ist völlig in sein freies Belieben gestellt. So eine Antwort würde Ihnen also im Zweifelsfall absolut nichts nützen. Und sollte es dann wirklich zu einem Behandlungsfehler kommen, dann

  • müssen Sie ganz allein die Schmerzen und Leiden ertragen,
  • müssen Sie den ganzen langwierigen Rechtsstreit mitmachen,
  • bleiben Sie auf sämtlichen Kosten des Verfahrens sitzen und
  • bekommen Sie von dem unversicherten Arzt gar nichts, auch wenn Ihnen noch so viel Schmerzensgeld zugebilligt worden wäre.

Was unternimmt die Politik gegen unversicherte Ärzte?

Raten Sie mal: Rein gar nichts! Deutschlands derzeitiger Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Merkel III, Hermann Gröhe, sieht in dieser himmelschreienden Gesetzeslücke keinerlei Handlungsbedarf aufleuchten. Für ihn sind die aktuellen Regelungen, was die Berufshaftpflicht für Ärzte anbelangt, streng genug und völlig ausreichend. Fragen Sie ihn ruhig mal danach. Er wird Ihr Ansinnen samt Ihrer selbst wie eine lästige Schmeißfliege von seinem Antlitz verscheuchen. Ein Schelm, wer hier beim Reizthema unversicherte Ärzte zum Himmel stinkenden Lobbyismus wittert.

– Milla Münchhausen –

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